Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte (auch GOÄ genannt) regelt die Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit ist sie die Abrechnungsgrundlage sowohl bei Privatpatienten als auch für alle anderen ärztlichen Leistungen, die von einem Arzt in Rechnung gestellt werden.
Ein Arzt darf keinen selbst kalkulierten Preis für seine Leistung verlangen, sondern muss nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen. 

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe beantwortet Ihre Fragen zu einer Privatrechnung. Rufen Sie uns gern an!

Stand 02/2022

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