Überweisungen - das ist wichtig!

Das Ausstellen von Überweisungen wirft immer wieder Fragen auf. Wann muss der Arzt überweisen? Zu wem darf er überweisen? Was ist, wenn der Patient eine zweite Meinung bei einem Arzt derselben Fachgruppe einholen möchte? All diese Fragen führen immer wieder zu Problemen und Missverständnissen zwischen Arzt und Patient. 

Wo wird das Überweisungsverfahren geregelt?

Das Überweisungsverfahren wird für die Vertragsärzte im Bundesmantelvertrag geregelt. Ein Arzt veranlasst die erforderlichen diagnostischen oder therapeutischen Leistungen durch einen anderen Arzt auf einem vereinbarten Vordruck. Die Entscheidung, ob und weswegen überwiesen werden soll, liegt allein beim überweisenden Arzt.

Darf an einen Arzt gleicher Fachrichtung überwiesen werden?

Überweisungen innerhalb derselben Arztgruppe sind zulässig zur 

  • Inanspruchnahme besonderer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die vom behandelnden Arzt nicht erbracht werden (z. B. Akupunktur oder Chirotherapie),
  • Übernahme der Behandlung durch einen anderen Arzt bei Wechsel des Aufenthaltsortes des Patienten,
  • Fortsetzung einer abgebrochenen Behandlung

Haben Sie Anspruch auf eine weitere Überweisung?

Die Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestimmt in § 7 Abs. 2, dass der begründete Patientenwunsch, einen weiteren Arzt aufzusuchen oder an einen anderen Arzt überwiesen zu werden, in der Regel nicht abgelehnt werden soll. Ein Anspruch lässt sich daraus allerdings nicht herleiten.
Die Einschätzung, ob Ihr Wunsch begründet ist, liegt beim behandelnden Arzt.

Kann nachträglich überwiesen werden?

Aus den Bestimmungen der Bundesmantelverträge wird ersichtlich, dass nicht nachträglich überwiesen werden darf. Da der überweisende Arzt die Notwendigkeit der diagnostischen oder therapeutischen Leistungen vor dem Ausstellen der Überweisung feststellen muss, ist eine nachträgliche Überweisung nicht möglich.

Ist eine Überweisung im nachfolgenden Quartal gültig?

Eine im Vorquartal ausgestellte Überweisung ist auch im Folgequartal gültig. Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden. Voraussetzung ist natürlich, dass eine gültige Krankenversicherungskarte vorliegt. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema „Überweisungen“? Wir beantworten Sie Ihnen gern!

Stand 02/2022

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