Krebsfrüherkennung

Viele Krebserkrankungen sind nicht mehr in einem Frühstadium, wenn sie Symptome verursachen. Ziel der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist daher, Krebsvorstufen oder einen bösartigen Tumor möglichst frühzeitig zu entdecken und dadurch die Heilungschancen zu verbessern. In Deutschland gibt es ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm. Die darin enthaltenen Angebote werden von allen Krankenversicherungen finanziert. Verankert ist die Früherkennung in einer entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Danach haben Sie Anspruch auf die folgenden Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen:

Für Frauen

  • Gebärmutterhalskrebs
    Im Alter von 20 bis 34 Jahren einmal jährlich Untersuchung des äußeren und inneren Genitales sowie Abstrichuntersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals;
    ab dem Alter von 35 Jahren kombiniertes Screening aus Abstrich und Test auf humane Papillomviren; Wiederholung dieses kombinierten Tests bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre; zusätzlich einmal jährlich eine klinische Untersuchung
  • Brustkrebs
    Ab dem 30. Lebensjahr einmal jährlich Abtastung der Brüste und der Achselhöhlen, Anleitung zur Brustselbstuntersuchung; 
    ab dem 50. bis einschließlich 69. Lebensjahr alle zwei Jahre Einladung zur Mammographie
  • Hautkrebs
    Ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen sowie Inspektion des gesamten Körpers einschließlich des behaarten Kopfes
  • Darmkrebs
    Im Alter von 50 bis einschließlich 54 Jahren einmal jährlich Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl;
    ab dem 55. Lebensjahr wahlweise alle zwei Jahre Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren

Für Männer

  • Prostatakrebs
    Ab dem 45. Lebensjahr einmal jährlich Abtastung der Prostata vom Enddarm aus, Untersuchung des äußeren Genitales und Abtastung der Lymphknoten in der Leiste
  • Hautkrebs
    Ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen sowie Inspektion des gesamten Körpers einschließlich des behaarten Kopfes
  • Darmkrebs
    Im Alter von 50 bis einschließlich 54 Jahren einmal jährlich Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl oder ab 50 Jahre: zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren;
    ab dem 55. Lebensjahr wahlweise alle zwei Jahre Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren

Auf dem Flyer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie alle Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:

Patientenflyer: Der Vorsorge-Checker

In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses werden die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen detailliert beschrieben:

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

Stand 02/2023

Servicetelefon
0251  929 9000

montags – donnerstags
9:00 – 16:00 Uhr
freitags
9:00 – 12:00 Uhr

E-Mail