Organspende

Organtransplantationen können Leben retten.
In Deutschland warten mehr als 9000 Menschen auf ein passendes Organ. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Wichtige Voraussetzungen für eine Organspende sind Zustimmung zur Spende und Todesfeststellung.

Zustimmung ist Voraussetzung für eine Organspende

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstobenen gefragt.

Todesfeststellung ist Voraussetzung für eine Organspende

Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die z.B. durch eine Hirnblutung auftreten kann. In einem kleinen Zeitfenster ist es möglich, das Herz-Kreislauf-System der oder des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit die Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

Gesetzliche Grundlagen

Das sensible Thema Organ- und Gewebespende verlangt nach klaren Regeln und Vorgaben. Das Transplantationsgesetz und die Richtlinien der Bundesärztekammer schreiben die Aufgaben aller Beteiligter und das Vorgehen bei einer Organ- und Gewebespende genau vor. Per Gesetz werden auch Kontrollinstanzen eingesetzt, die den gesamten Prozess überwachen. 

Es gibt kein Höchstalter für eine Organspende

Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Deshalb gibt es kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden die Ärzte im Einzelfall.

Kaum eine Erkrankung schließt eine Organspende aus

Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod aus. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden ist. 

Lebendspende

Bei einer Lebendspende wird ein Organ oder Organteil von einem lebenden Menschen auf einen Patienten übertragen. Der Schutz des Spenders steht bei einer Lebendspende an oberster Stelle. Daher müssen die spendende Person und die empfangende Person strenge Voraussetzungen erfüllen. In Deutschland werden vor allem Nieren und Teile der Leber von lebenden Spendern auf Empfänger übertragen. Medizinisch möglich und gesetzlich erlaubt ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse.

Die Stammzellspende

Stammzellen befinden sich im Knochenmark. Diese Stammzellen, auch Vorläuferzellen, können sich entwickeln und reifen zu den verschiedenen Zellen des Blutes heran. Bei schwerwiegenden Erkrankungen des Blutes, wie Blutkrebs, kann die Transplantation von Blutstammzellen eine aussichtsreiche Therapie sein.
Als Spender kommen grundsätzlich gesunde, volljährige Personen in Frage. Wer spenden möchte, kann seine Gewebemerkmale per Mundabstrich typisieren lassen. Die Daten werden in einem Register gespeichert und mit den Daten von Patienten abgeglichen.

Organspendeausweis

Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Möchten Sie nur bestimmte Organe und Gewebe freigeben oder soll eine andere Person in ihrem Namen entscheiden?
Bereits ab dem 14. Lebensjahr können Sie einer Organ- und Gewebespende widersprechen, ab dem 16. Lebensjahr einer Spende zustimmen oder widersprechen. Wenn Sie Ihre Entscheidung dokumentieren - zum Beispiel auf einem Organspendeausweis – ist Ihr Wunsch bekannt und kann berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Organspende-Info

Deutsche Stiftung Organtransplantation


Sie haben noch Fragen zur Organspende? Wir beraten Sie gern!

Stand 04/2020

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