Betreuungsverfügung

Eine Situation, in der Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann jederzeit eintreten. Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben oder die Bevollmächtigung die eingetretene Entscheidungssituation nicht erfasst, kann die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht erforderlich werden.
Für einen solchen Fall können Sie mit einer Betreuungsverfügung vorsorgen. Sie können die Person(en) Ihres Vertrauens als Betreuer vorschlagen und auf diese Weise die Bestellung einer amtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht vermeiden. Das Gericht wird diesen Vorschlag beachten, soweit keine Hinderungsgründe vorliegen. 
Wichtig ist: Ein Betreuer darf nur für die Bereiche und Zeiträume bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. 


Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nehmen Sie Ihre gesundheitliche Vorsorgeplanung in die eigenen Hände. Sie nehmen Ihr Recht auf Selbstbestimmung aktiv wahr und geben damit eine wertvolle Hilfestellung für das Handeln Ihres Arztes.

Informationen zur Betreuungsverfügung finden Sie in unserem Leitfaden zu Patienten- verfügung und Vorsorgevollmacht.

Stand 05/2022

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