Individuelle Gesundheitsleistungen

Was sind IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – sind ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen sie in der Regel selbst bezahlen.

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat im fünften Sozialgesetzbuch geregelt, welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen dürfen: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Eine Untersuchung oder Behandlung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und muss von Versicherten selbst gezahlt werden. Diese Leistungen werden als Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL - bezeichnet.

Was muss man selbst zahlen?

Individuelle Gesundheitsleistungen lassen sich unterscheiden in:

  • Leistungen, für die nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Dabei kann es sich um neuartige Leistungen handeln
  • Ärztliche Leistungen außerhalb des Versorgungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen, wie z.B. medizinische Beratungen zu Fernreisen
  • Von Patienten gewünschte Leistungen, die keine medizinische Zielsetzung haben, wie z.B. Schönheitsoperationen

Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten als Service einige zusätzliche Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Es ist daher ratsam, sich vorher bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, ob sie die geplante Individuelle Gesundheitsleistung erstattet.

Was ist zu beachten?

Wenn eine Individuelle Gesundheitsleistung bei Ihnen durchgeführt werden soll, ist Ihr Arzt verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen zu schließen.
Der Vertrag über eine Individuelle Gesundheitsleistung muss folgendes enthalten:

  • Eine genaue Beschreibung der ärztlichen Leistung, die Sie als Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen möchten
  • Angaben über das voraussichtliche Gesamthonorar (Kosten für die IGeL), einschließlich der einschlägigen Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie den Gebührensatz
  • Eine Erklärung, dass Sie der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben und darüber aufgeklärt sind, dass es sich nicht um eine Leistung Ihrer Krankenkasse handelt

Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie nur dann für eine Individuelle Gesundheitsleistung zahlen müssen, wenn Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung erhalten haben. Die Rechnung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Die Untersuchung oder Behandlung, die durchgeführt wurde
  • das Datum, wann die Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wurde
  • im Weiteren muss die Rechnung den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte entsprechen

Fazit

Die Entscheidung für oder gegen eine Individuelle Gesundheitsleistung treffen Sie als Patient allein. Deshalb sollten Sie sich informieren und prüfen, ob die Leistung für Sie von Nutzen ist.
IGeL-Leistungen sind nicht dringend, daher sollten Sie sich Zeit für die Entscheidung nehmen. Sie entscheiden sich frei und gut informiert.

Stand 02/2023

Servicetelefon
0251  929 9000

montags – donnerstags
9:00 – 16:00 Uhr
freitags
9:00 – 12:00 Uhr

E-Mail