HPV-Impfung

Gebärmutterhalskrebs ist ein bösartiger Tumor des Gebärmutterhalses. Es ist weltweit der vierthäufigste bösartige Tumor bei Frauen und zählt zu den wenigen Krebsarten, deren Ursache man heute kennt. Die häufigste Ursache für Gebärmutterhalskrebs ist eine Infektion mit bestimmten Typen des humanen Papillomvirus (HPV).
Erstmalig besteht die Chance, sich schon vor dem Ausbrechen der Tumorerkrankung zu schützen. In Deutschland stehen zwei Impfstoffe zum Schutz vor einer HPV-Infektion zur Verfügung: Gardasil® 9 und Cervarix®. Die Impfstoffe verhindern die Ansteckung mit den beiden häufigsten an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligten Virustypen, HPV 16 und 18. Gardasil® 9 schützt zudem vor Infektion mit HPV 6 und HPV 11, den häufigsten Erregern von Genitalwarzen, sowie vor den HPV-Typen 31, 33, 45, 52 und 58, die ebenfalls als potenzielle Krebsauslöser gelten.

Wovor schützen die HPV-Impfstoffe?

Die Impfstoffe wirken nur vorbeugend; eine bereits bestehende Infektion kann durch sie nicht behandelt und nicht beseitigt werden. Ebenso wenig können die Folgen einer HPV-Infektion, wie auffällige Veränderungen am Gebärmutterhals oder gar ein Gebärmutterhalskrebs mit der Impfung behandelt werden.
Allerdings beugt die Impfung der Infektion mit anderen im Impfstoff enthaltenen Virustypen vor, mit denen die zu impfende Person aktuell nicht infiziert ist. Ist eine Frau zum Beispiel mit HPV 16 infiziert, so kann die Impfung eine zusätzliche Infektion mit HPV 6, 11 oder 18 verhindern.

Wer sollte vorrangig geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Humane Papillomviren für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren, möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Bei ihnen ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass keine Infektion mit den hauptsächlich sexuell übertragenen humanen Papillomvirustypen vorliegt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, können Impfungen noch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachholen.

Wie werden die Impfstoffe verabreicht?

Mädchen und Jungen bis 14 Jahre erhalten den Impfstoff in zwei Einzeldosen im Abstand von sechs Monaten. Ab einem Alter von 15 Jahren und bei einem zu kurzem Impfabstand sind aber weiterhin drei Einzelimpfungen vorgesehen.

Wer trägt die Kosten für die Impfung?

Die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) werden für alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können Impfungen zulasten der Krankenkasse nachgeholt bzw. der Impfschutz vervollständigt werden.
Personen, die nicht zu dieser Zielgruppe gehören, müssen die Kosten für die Impfung meist selbst tragen. Es lohnt sich jedoch in jedem Fall, eine Kostenübernahme individuell bei der jeweiligen Krankenkasse abzuklären.

Ersetzt die Impfung die Früherkennungsuntersuchungen?

Nein, die Impfung kann die Früherkennungsuntersuchung nicht ersetzen! Trotz Impfung gibt es ein Restrisiko für Gebärmutterhalskrebs. Zwar sind HPV 16 und HPV 18 für über 70 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich, bei etwa 30 Prozent der betroffenen Frauen sind jedoch andere, seltenere HPV-Typen an der Krebsentstehung beteiligt, gegen die sich der Impfstoff nicht richtet. Aus diesem Grund bleiben weiterhin die frauenärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eine wichtige Maßnahme, um verdächtige Zellveränderungen rechtzeitig zu erkennen. So kann eine Krebsentstehung vermieden oder eine Erkrankung im Frühstadium erkannt und in der Regel geheilt werden.

Stand 05/2022

Servicetelefon
0251  929 9000

montags – donnerstags
9:00 – 16:00 Uhr
freitags
9:00 – 12:00 Uhr

E-Mail