Schwangerenvorsorge

Mutterschafts-Richtlinien

In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Geburt und einige Wochen nach der Geburt. Bei komplikationsloser Schwangerschaft sind zunächst Besuche in einem Abstand von vier Wochen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft empfohlen, ab der 32. Schwangerschaftswoche sollte der Abstand zwei Wochen und bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich zwei Tage betragen. 
Die Betreuung der Schwangerschaft wird nach den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgenommen und umfasst:

  • die Überwachung des Gesundheitszustandes durch regelmäßige Untersuchungen 
  • die individuelle Untersuchung je nach Risiko der Schwangeren, um möglicherweise auftretende Probleme rechtzeitig zu behandeln
  • das Informieren und Beraten der schwangeren Frau über ihren Zustand und den ihres Kindes

Die Original-Mutterschafts-Richtlinien können beim Gemeinsamen Bundesausschuss abgerufen werden.

Laut Mutterschafts-Richtlinien gehören zur Betreuung der Schwangeren unter anderem:

  • Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen, z.B. Lues, Röteln, Chlamydien, Hepatitis B
  • Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
  • Kontrolle des Körpergewichtes und Blutdrucks 
  • Kontrolle des Standes der Gebärmutter und der Herztätigkeit des Kindes
  • drei Ultraschalluntersuchungen (in den Schwangerschaftswochen 8-11, 18-21, 28-31)
  • medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Jede werdende Mutter in Deutschland erhält einen Mutterpass. In diesen werden bis zur Geburt des Kindes alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter, zum Zustand des Kindes und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen. Auch nach der Geburt werden im Mutterpass noch einige wichtige Fakten zum Kind, zum Wochenbett und der Nachuntersuchung der Mutter, 6-8 Wochen nach der Geburt, notiert.

Stand 02/2023

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