Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen ihrer Kinder haben Eltern Anspruch auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die sogenannten Untersuchungen U 1 bis U 9 und die Jugendgesundheitsuntersuchung J 1.
Krankheiten oder Entwicklungsstörungen können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Alle Untersuchungsergebnisse werden in ein Kinder-Untersuchungsheft eingetragen, das die Mutter nach der Geburt erhält und zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitbringt.
Die Kosten für die Untersuchungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen. Hierzu müssen die Termine in den jeweils angegebenen Zeiträumen unter Berücksichtigung der angegebenen Toleranzgrenzen in Anspruch genommen werden.
Alter | Toleranzgrenze | |
U2 | 03. - 10. Lebenstag | 03. - 14. Lebenstag |
U3 | 04. - 05. Lebenswoche | 03. - 08. Lebenswoche |
U4 | 03. - 04. Lebensmonat | 02. - 4 1/2. Lebensmonat |
U5 | 06. - 07. Lebensmonat | 05. - 08. Lebensmonat |
U6 | 10. - 12. Lebensmonat | 09. - 14. Lebensmonat |
U7 | 21. - 24. Lebensmonat | 20. - 27. Lebensmonat |
U7a | 34. - 36. Lebensmonat | 33. - 38. Lebensmonat |
U8 | 46. - 48. Lebensmonat | 43. - 50. Lebensmonat |
U9 | 60. - 64. Lebensmonat | 58. - 66. Lebensmonat |
J1 | 13. - 14. Lebensjahr | 12. - 15. Lebensjahr |
In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses können die Schwerpunkte der Untersuchungen nachgelesen werden:
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: U 10, U 11 und J 2
Um die großen zeitlichen Lücken zwischen den Vorsorgeuntersuchungen zu schließen und umschriebene Entwicklungsstörungen wie Störungen der motorischen Entwicklung, Verhaltens- oder Pubertätsstörungen frühzeitig erkennen zu können, empfiehlt der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11 und J2). Sie werden in einem zusätzlichen Vorsorgeheft eingetragen. Diese Untersuchungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, werden aber häufig freiwillig erstattet. Daher lohnt sich die Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse.
Untersuchungszeitraum | |
U10 | 07. - 08. Lebensjahr |
U11 | 10. - 11. Lebensjahr |
J2 | 17. - 18. Lebensjahr |
Stand 02/2023