Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen ihrer Kinder haben Eltern Anspruch auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die sogenannten Untersuchungen U 1 bis U 9 und die Jugendgesundheitsuntersuchung J 1.

Krankheiten oder Entwicklungsstörungen können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Alle Untersuchungsergebnisse werden in ein Kinder-Untersuchungsheft eingetragen, das die Mutter nach der Geburt erhält und zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitbringt.

Die Kosten für die Untersuchungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen. Hierzu müssen die Termine in den jeweils angegebenen Zeiträumen unter Berücksichtigung der angegebenen Toleranzgrenzen in Anspruch genommen werden.
 

  Alter Toleranzgrenze
U2 03. - 10. Lebenstag 03. - 14. Lebenstag
U3 04. - 05. Lebenswoche 03. - 08. Lebenswoche
U4 03. - 04. Lebensmonat 02. - 4 1/2. Lebensmonat
U5 06. - 07. Lebensmonat 05. - 08. Lebensmonat
U6 10. - 12. Lebensmonat 09. - 14. Lebensmonat
U7 21. - 24. Lebensmonat 20. - 27. Lebensmonat
U7a 34. - 36. Lebensmonat 33. - 38. Lebensmonat
U8 46. - 48. Lebensmonat 43. - 50. Lebensmonat
U9 60. - 64. Lebensmonat 58. - 66. Lebensmonat
J1 13. - 14. Lebensjahr 12. - 15. Lebensjahr


In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses können die Schwerpunkte der Untersuchungen nachgelesen werden:

Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Jugendgesundheitsuntersuchung

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: U 10, U 11 und J 2

Um die großen zeitlichen Lücken zwischen den Vorsorgeuntersuchungen zu schließen und umschriebene Entwicklungsstörungen wie Störungen der motorischen Entwicklung, Verhaltens- oder Pubertätsstörungen frühzeitig erkennen zu können, empfiehlt der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11 und J2). Sie werden in einem zusätzlichen Vorsorgeheft eingetragen. Diese Untersuchungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, werden aber häufig freiwillig erstattet. Daher lohnt sich die Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse.
 

  Untersuchungszeitraum
U10 07. - 08. Lebensjahr
U11 10. - 11. Lebensjahr
J2 17. - 18. Lebensjahr

Stand 02/2023

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