Wirkstoffe und Generika

Ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff ist in den ersten Jahren nach Markteinführung patentgeschützt. Nach Ablauf des Patentschutzes können andere Hersteller den Wirkstoff ebenfalls produzieren und unter einem anderen Namen als Generikum verkaufen.
Generika sind also Nachahmerpräparate von Arzneimitteln. Sie enthalten den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung wie das Original. Unterschiede kann es in den zugesetzten Hilfsstoffen (z.B. Konservierungsstoffen) geben. Forschungs- und Entwicklungskosten sowie aufwendige und kostenintensive klinische Studien sind nicht mehr erforderlich.
Daher besteht der Unterschied zwischen Generikum und Original vor allem im Namen und im Preis. Um Einsparungen für die Krankenkassen und damit finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems zu erreichen, sind Ärzte zur vorrangigen Verordnung kostengünstigerer Nachahmerprodukte verpflichtet, sofern nicht medizinisch begründete Ausnahmen bestehen.

Stand 02/2023

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