Aut-idem-Regelung

„Aut-idem“ heißt „oder ein Gleiches“. Damit wird dem Apotheker die Möglichkeit gegeben, statt des vom Arzt verordneten Medikamentes ein wirkstoffgleiches, aber preisgünstigeres Präparat abzugeben. Das Präparat muss allerdings in Wirkstärke und Packungsgröße identisch und für das gleiche Krankheitsbild zugelassen sein.

Ein Beispiel:
Der Wirkstoff von Aspirin heißt Acetylsalicylsäure; sie wirkt schmerzstillend, entzündungshemmend und fiebersenkend. Wenn Ihnen der Arzt bisher Aspirin Tabletten 500 mg verordnet hat, dann wird er ihnen jetzt beispielsweise nur Acetylsalicylsäure 500 mg Tabletten aufschreiben, denn es handelt sich dabei um den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke und die gleiche Arzneiform (Tabletten). Also „aut-idem“ bzw. „oder das Gleiche“. Der Apotheker wählt dann eines der drei preisgünstigsten Präparate mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure, z.B. ASS AL 500 Tabletten.

Nun stellt sich die Frage: Warum das Ganze, wenn es sich sowieso um das Gleiche handelt? Der Grund liegt im Preis. Aspirin ist das Originalpräparat und deshalb teurer als Generika (sogenannte Nachahmerpräparate). Mit der Verordnung wirkstoffgleicher kostengünstigerer Arzneimittel können deutliche Einsparungen erzielt werden.
Was bedeutet nun das Feld „aut-idem“, das sich auf jedem Kassenrezept befindet? Lässt der Arzt dieses Feld frei, gibt der Apotheker Ihnen ein kostengünstigeres Medikament mit dem verordneten Wirkstoff. Der Apotheker prüft zusätzlich, ob Ihre Krankenkasse für diesen Wirkstoff einen Rabattvertrag mit einem Pharmaunternehmen abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, muss er genau dieses Medikament abgeben.
Hat der Arzt im medizinisch begründeten Ausnahmefall das „aut-idem-Feld" angekreuzt, so erhalten Sie genau das auf dem Rezept genannte Präparat. Die Apotheke darf dann kein preisgünstigeres Präparat eines anderen Herstellers mit dem gleichen Wirkstoff abgeben.
 

Stand 02/2023

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