Festbeträge

Um den Anstieg der Arzneimittelausgaben zu bremsen, wurden für viele Arzneimittelgruppen Festbeträge eingeführt, die den maximalen Preis festlegen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Wenn der Preis eines Arzneimittels diesen Festpreis überschreitet, muss der Patient die Mehrkosten selbst tragen.

Stand 02/2023

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