OTC-Arzneimittel

Es handelt sich um frei verkäufliche und apothekenpflichtige, also nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Diese dürfen auch ohne ärztliche Überwachung, also ohne ärztliches Rezept angewendet werden.
Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden im Grundsatz nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gemäß den Ausnahmeregelungen erfolgt weiterhin eine Kostenübernahme bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern diese Entwicklungsstörungen aufweisen. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die bei Erkrankungen als Therapiestandard gelten, auf eine Ausnahmeliste gesetzt.

Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses

Stand 11/2023

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