Betreuungsrecht

Jeder von uns kann durch Alter, Unfall oder Krankheit in die Lage kommen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.  

  • Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin oder das Bewusstsein verloren habe?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille in einer solchen Situation beachtet wird?

Mit einer gesundheitlichen Vorsorgeplanung kann jeder vorsorgen:

Mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, über die Sie sich hier informieren können. So können Sie selbst entscheiden, was für Sie infrage kommt. Sie können Ihre Wünsche immer wieder überdenken und aktuellen Lebens- und Behandlungssituationen anpassen.

 

Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung

Stand 07.2022

Servicetelefon
0251  929 9000

montags – donnerstags
9:00 – 16:00 Uhr
freitags
9:00 – 12:00 Uhr

E-Mail