Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – Was ist das?

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder auch aller Angelegenheiten beziehen.
Falls z.B. eine Behandlungssituation eintritt, in der Sie eine medizinische Fragestellung gedanklich nicht mehr erfassen oder keine Eintscheidung zu vorgeschlagenen Behandlungsmaßnahmen treffen können, ist der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle der Gesprächspartner Ihres Arztes. Hierzu muss er volljährig und geschäftsfähig sein.

Das sollten Sie wissen

Es gibt im Krankheitsfall keine gesetztliche Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber erwachsenen Kindern bzw. umgekehrt.
Haben Sie keiner Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, muss durch das Gericht eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, Sie zu vertreten. Dies ist das sogenannte Betreuungsverfahren.
Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen also die Möglichkeit, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Hinweis

Ab dem 1. Januar 2023 wird es ein auf maximal drei Monate befristetes gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten geben.

Muss eine Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form haben?

Grundsätzlich gibt es für Vorsorgevollmachten keine Formvorschriften. Sie können ein geeignetes Vordruckmuster verwenden. Die eigenhändige Namensunterschrift darf nicht fehlen. Es sollten auch immer Ort und Datum angegeben werden.

Gegebenfalls haben Sie sich die Frage gestellt, ob Sie Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkunden oder öffentlich beglaubigen lassen sollten. Zur Beantwortung dieser Frage ist es zunächst wichtig zu wissen, worum es sich hierbei jeweils genau handelt:
Mit der öffentlichen Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht von Ihnen stammt.
DIe notarielle Beurkundung erfüllt den Zweck des Identitätsnachweises ebenfalls, geht aber noch darüber hinaus. Denn bei der notariellen Beurkundung bestätigt der Notar nicht nur, dass die geleistete Unterschrift wirklich von Ihnen stammt, sondern er befasst sich auch mit dem Inhalt der Vollmachtsurkunde. Er berät den Vollmachtgeber und sorgt für rechtssichere Formulierungen. Darüber hinaus ist die Notarin oder der Notar verpflichtet, bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers Nachforschungen anzustellen und eine Beurkundung gegebenenfalls abzulehnen.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte - z.B. Aufnahme eines Darlehens schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vor. Auch für Immobilienangelegenheiten muss die Vollmacht zumindest öffentlich(notariell beglaubigt) sein.

Grenzen der Vorsorgevollmacht

Bei folgenden Situationen braucht jedoch auch der Bevollmächtigte immer die Zustimmung des Betruungsgerichts:
Notwendige freiheitseinschränkende Maßnahmen sollen durchgeführt weden
Ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe, wenn dabei Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, lang andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist.

Aufbeahrung einer Vorsorgevollmacht

Sie können die Vollmachtsurkunde an einem leicht zugänglichen Ort, den die bevollmächtigte Person kennt, aufbewahren.

Was sollten Sie unbedingt vor der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedenken?

Eine Vorsorgevollmacht gibt der bevollmächtigten Person gegebenenfalls weitreichende Befugnisse.Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung hierfür Ihr uineingeschränktes Vertrauen zu der Person, die Sie aufgrud dieser Vollmacht vertreten soll.

Sollten Sie Ihren Behandlungswillen einmal nicht mehr selbst bilden oder zum Ausdruck bringen können, wäre eine Person Ihres Vertrauens als Ansprechpartner der behandelnden Ärzte wichtig, die sich verbindlich zu Ihrem Patientenwillen äußern darf. Ohne eine solche Bevollmächtigung dürfen sich Erwachsene untereinander nicht rechtswirksam vertreten - dies gilt auch für Ehepartner sowie Eltern und erwachsene Kinder. So ist eine solche Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Ergänzung einer Patientenverfügung, sie ist aber auch und gerade dann von Bedeutung, wenn Sie (noch) keine Patientenverfügung erstellen möchten.

Situation der Einwilligungsunfähigkeit

Falls eine Behandlungssituation eintritt, in der Sie eine medizinische Fragestellung gedanklich nicht mehr erfassen oder keine Entscheidung zu vorgeschlagenen Behandlungsmaßnahmen treffen können, ist der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle der Gesprächspartner Ihres Arztes. Hierzu muss er volljährig und geschäftsfähig sein.

Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte sollte mit Ihren Behandlungswünschen vertraut sein und diese auch anerkennen. Falls Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, hat der Bevollmächtigte zu prüfen, ob Ihre Verfügung die eingetretene Lebens- und Behandlungssituation erfasst, und dann Ihren Willen entsprechend zu vertreten. Falls Sie für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit keinen Bevollmächtigten benannt haben oder die Bevollmächtigung nicht ausreichend ist, kann die Bestellung eines Betreuers notwendig werden (siehe Betreuungsverfügung).

Umfang der Vorsorgevollmacht

Der Umfang einer Vorsorgevollmacht ist frei bestimmbar und kann neben dem Bereich der Gesundheitssorge auch weitergehende Aufgaben umfassen. Für rechtsgeschäftliche Bereiche müsste eine weiter gefasste Vollmacht erteilt und eine juristische Beratung sowie ggf. notarielle Beurkundung in Anspruch genommen werden.

Ein Muster sowie weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Sie haben noch Fragen zur Vorsorgevollmacht? Wir beraten Sie gern!

Stand 02/2019

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