Patientenquittung
Gesetzlich versicherte Patienten haben einen Anspruch auf eine Patientenquittung. Diese Quittung muss
- schriftlich und in verständlicher Form gehalten sein,
- direkt im Anschluss an die Behandlung oder – bei einer Quittung mit Quartalsbezug – spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals erstellt werden,
- die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen (Gebührenordnungspositionen) aufführen und
- die „vorläufigen Kosten“ enhalten, es müssen Euro-Beträge ausgewiesen werden.
Für quartalsweise erstellte Patientenquittungen ist eine pauschale Aufwandserstattung in Höhe von einem Euro, ggf. zuzüglich Versandkosten, zu entrichten.
Stand 02/2025