Patientenquittung

Gesetzlich versicherte Patienten haben einen Anspruch auf eine Patientenquittung. Diese Quittung muss

  • schriftlich und in verständlicher Form gehalten sein,
  • direkt im Anschluss an die Behandlung oder – bei einer Quittung mit Quartalsbezug – spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals erstellt werden,
  • die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen (Gebührenordnungspositionen) aufführen und
  • die „vorläufigen Kosten“ enhalten, es müssen Euro-Beträge ausgewiesen werden.

Für quartalsweise erstellte Patientenquittungen ist eine pauschale Aufwandserstattung in Höhe von einem Euro, ggf. zuzüglich Versandkosten, zu entrichten.

Stand 02/2022

Servicetelefon
0251  929 9000

montags – donnerstags
9:00 – 16:00 Uhr
freitags
9:00 – 12:00 Uhr

E-Mail