Fristen für Leistungszusagen der Krankenkassen

Es gibt eine Reihe von Leistungen, die Ihnen Ihre Krankenkasse nur auf Antrag gewährt oder die einer entsprechenden Genehmigung bedürfen. Das betrifft z. B. bestimmte Hilfsmittel, Fahrtkosten sowie psychotherapeutische Sitzungen. Ihre Krankenkasse prüft dann, ob sie die Kosten übernimmt. Einen Antrag auf Übernahme einer solchen Leistung müssen Sie schriftlich einreichen. Nach Eingang Ihres Antrages hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit, Ihnen zu antworten. Dabei ist es möglich, dass sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzuzieht, um ein Gutachten einzuholen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Falls die Krankenkasse Ihnen nach dieser Zeit keinen Grund für die Verzögerung schriftlich mitgeteilt hat bzw. nicht geantwortet hat, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Sie können sich die erforderliche Leistung dann selbst beschaffen und die Rechnung zur Erstattung der Krankenkasse einreichen.

Was können Sie bei Ablehnung tun?

Erhalten Sie innerhalb der Frist einen Ablehnungsbescheid, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen einlegen. Über dieses Recht muss Sie Ihre Krankenkasse informieren.
Wird der Widersruch von der Krankenkasse zurückgewiesen, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchsbescheides erheben. Dabei entstehen Ihnen grundsätzlich keine Gerichtskosten.

Stand 02/2022

 

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