Masernimpfung

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit

Masern werden durch Viren ausgelöst und sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose „Kinderkrankheit“, denn bei jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Masern gehen einher mit Fieber, Husten und einem klassischen rötlichen Hautausschlag, der jucken kann. Vor allem die möglichen Komplikationen bei Masern können gefährlich sein. Dazu gehören die Gefahr einer Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung. Mit steigendem Alter steigt das Risiko für Komplikationen. Wer einmal an Masern erkrankt ist, wird nicht noch einmal daran erkranken. Das Immunsystem bildet Antikörper gegen das Virus.

Nach wie vor sind in Deutschland zu wenig Menschen gegen Masern geimpft, und es gibt in allen Altersgruppen Impflücken. Dabei schützen Impfungen nicht nur den Geimpften. Bei einer Immunität in der Bevölkerung von etwa 95 Prozent werden auch Personen geschützt, die (noch) nicht geimpft werden können. Dazu zählen beispielsweise Säuglinge, Personen mit einer Immunschwäche oder ungeschützte schwangere Frauen. Sind genügend Menschen immunisiert, können einzelne Krankheitserreger wie das Masernvirus eliminiert werden.

Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es soll unter anderem Kinder besser vor Masern schützen.

Schutzimpfung gegen Masern

Gegen Masern wird eine Impfung empfohlen, die in Deutschland seit über 30 Jahren angewendet wird.
Beim Masern-Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Lebendimpfstoff. Das heißt der Masern-Erreger wird in einer abgeschwächten Form verabreicht. Wenn der Körper mit diesem in Kontakt kommt, entwickelt das Immunsystem Abwehrstoffe (Antikörper) gegen den Erreger. Für den vollständigen Masern-Schutz sind allerdings zwei Impfungen erforderlich.

Warum verwendet man einen Kombinationsimpfstoff?

Der Masern-Impfstoff wird als Kombination mit anderen Impfstoffen verabreicht. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) generell empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering zu halten. Ein Kombinationsimpfstoff ist grundsätzlich nicht schlechter verträglich als ein Einzelimpfstoff, er reduziert jedoch die Impfungen und die damit verbundenen Nebenwirkungen (z.B. Infektionen).
Um mit den Masern gleichzeitig auch die Verbreitung von Mumps und Röteln zu verhindern, wird der MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet.

In welchem Alter wird die Impfung durchgeführt?

Nach den Empfehlungen der STIKO sollen alle Kinder im Alter von 11-14 Monaten geimpft werden, bis zum Ende des zweiten Lebensjahres soll auch die zweite Impfung erfolgt sein.
Da im selben Alter auch die Impfung gegen Varizellen (Windpocken) empfohlen ist, kann für die zweite Impfung vorzugsweise MMRV-Impfstoff verwendet werden.
Fehlende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen sollen so schnell wie möglich bis zu einem Alter von 18 Jahren nachgeholt werden.

Ist es möglich, vor dem zwölften Lebensmonat zu impfen?

Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann die MMR-Impfung auch schon vor dem 12. Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat erfolgen. Vor dem 9. Lebensmonat ist die Wirksamkeit durch das Vorhandensein mütterlicher Antikörper und durch die Unreife des kindlichen Immunsystems häufig stark vermindert.
Eine Impfung ab einem Alter von 9 Monaten kann bei Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung oder nach möglichem Kontakt zu Masernkranken sinnvoll sein.

Ist die Impfung auch für Erwachsene empfohlen?

Die Impfung gegen Masern ist als Standardimpfung für alle Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden und deren Impfstatus unklar ist. In diesen Fällen, also für nach 1970 geborene Personen, ist sie Kassenleistung.
Personen, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht. Wenn trotzdem eine Impfung gewünscht wird, lohnt es sich zu erfragen, ob die Krankenkasse die Kosten als sogenannte Satzungsleistung übernimmt.

02/2023

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