Arzneimittel-Richtlinie
Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse haben nach dem Sozialgesetzbuch V im wesentlichen Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dieser Anspruch wird durch die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Durch die Arzneimittel-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Versicherten ausreichend mit Medikamenten versorgt werden. Allerdings steht auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, so dass keine unnötigen Ausgaben entstehen. Im besonderen Teil dieser Richtlinie wird dargestellt, welche Arzneimittel nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden dürfen.
Stand 02/2025