Arzneimittel-Rabattverträge
Über Arzneimittel-Rabattverträge können Krankenversicherungen mit Herstellern Vergünstigungen aushandeln.
Eine Krankenkasse kann mit jedem Arzneimittelhersteller, der ein bestimmtes Medikament herstellt, in Kontakt treten und hierfür einen Rabatt aushandeln. In der Apotheke erhält der Patient dann das wirkstoffgleiche Präparat, für das die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Nur in medizinisch begründeten Fällen darf der Arzt den Austausch eines Medikamentes durch ein wirkstoffgleiches Präparat ausschließen (aut-idem-Regelung).
Stand 02/2025