Krebsfrüherkennung
Viele Krebserkrankungen sind nicht mehr in einem Frühstadium, wenn sie Symptome verursachen. Ziel der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist daher, Krebsvorstufen oder einen bösartigen Tumor möglichst frühzeitig zu entdecken und dadurch die Heilungschancen zu verbessern. In Deutschland gibt es ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm. Die darin enthaltenen Angebote werden von allen Krankenversicherungen finanziert. Verankert ist die Früherkennung in einer entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Danach haben Sie Anspruch auf die folgenden Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen:
Für Frauen
- Gebärmutterhalskrebs
Im Alter von 20 bis 34 Jahren einmal jährlich Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane sowie Abstrichuntersuchung von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals;
ab dem Alter von 35 Jahren kombiniertes Screening aus Abstrich und Test auf humane Papillomviren; Wiederholung dieses kombinierten Tests bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre; zusätzlich einmal jährlich Untersuchung der Geschlechtsorgane - Brustkrebs
Ab 30 Jahre einmal jährlich Abtastung der Brüste und der Achselhöhlen, Anleitung zur Brustselbstuntersuchung;
ab 50 Jahre bis 75 Jahre alle zwei Jahre Mammographie-Screening - Hautkrebs
Ab 35 Jahre alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen sowie Inspektion des gesamten Körpers einschließlich des behaarten Kopfes - Darmkrebs
Im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise jährlicher Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl oder ab 50 Jahre zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren; ab 55 Jahre wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren
Für Männer
- Prostatakrebs
Ab 45 Jahre einmal jährlich Abtastung der Prostata vom Enddarm aus, Untersuchung des äußeren Genitales und Abtastung der Lymphknoten in der Leiste - Hautkrebs
Ab 35 Jahre alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen sowie Inspektion des gesamten Körpers einschließlich des behaarten Kopfes - Darmkrebs
Im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise jährlicher Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl oder ab 50 Jahre zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren; ab 55 Jahre wahlweise alle zwei Jahre Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren
Auf dem Flyer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie alle Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:
Patientenflyer: Der Vorsorge-Checker
In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses werden die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen detailliert beschrieben:
Stand 03/2025