Krebsfrüherkennung

Viele Krebserkrankungen sind nicht mehr in einem Frühstadium, wenn sie Symptome verursachen. Ziel der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist es daher, Krebsvorstufen oder einen bösartigen Tumor möglichst frühzeitig zu entdecken und dadurch die Heilungschancen zu verbessern. In Deutschland gibt es ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm. Die darin enthaltenen Angebote werden von allen Krankenversicherungen finanziert. Verankert ist die Früherkennung in einer entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. 

Auf dem Flyer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie alle Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:

Patientenflyer: Der Vorsorge-Checker

Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ist seit dem 1. April 2026 eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich krankenversicherte Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit starkem Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen einer Packung Zigaretten (20 Stück) pro Tag über ein Jahr hinweg. Rauchpausen innerhalb dieser Zeit dürfen nicht länger als 10 Jahre gewesen sein.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Rufen Sie gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben.

                                                                                                                                                                                                                                                                     Stand 04/2026

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