Patientenrechte im Überblick
Was ist, wenn die Einsicht in die eigene Patientenakte verweigert wird? Wie sieht es mit der Aufklärung möglicher Behandlungsfehler aus? Darf Angehörigen Auskunft gegeben werden? Fragen, die Sie sich als Patient vielleicht stellen.
Mit dem Patientenrechtegesetz wurden die Patientenrechte gebündelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches und schreibt wesentliche Rechte und Pflichten beider Seiten, des Patienten und des Behandlers, fest. Das Gesetz beschränkt sich nicht auf Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, sondern erfasst auch die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen.
Als Patient haben Sie Anspruch auf eine Behandlung, die den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. Ein Recht auf einen Behandlungs- oder gar Heilungserfolg lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- das Recht auf Aufklärung
- das Recht auf Selbstbestimmung (Einwilligung in die Behandlung)
- das Recht auf Einsicht in die Patientenakte
- das Recht auf Vertraulichkeit der Behandlung (Schweigepflicht und Datenschutz)
- das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl
- das Recht auf Einhaltung von Fristen für Leistungszusagen der Krankenkassen
- Rechte bei Behandlungsfehlern
- das Recht auf eine Patientenquittung
Stand 02/2022